AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jagdschule Waldfee

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jagdschule Waldfee (Internetfassung vom 23. Mai 2024)

Mit der Onlineanmeldung werden folgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen akzeptiert.

Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.

Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden durch, von Teilnehmern zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule, mitgebrachten Personen und Gegenstände.

Die Anmeldung bei der jeweiligen Prüfungsbehörde übernimmt ausschließlich die Jagdschule Waldfee und kann seitens der Schule verweigert werden, wenn sich ein Teilnehmer wichtigen Ausbildungsinhalten entzieht.

Gebühren

Die Kursgebühr enthält in der Regel keine externen Kosten wie Fahrtkosten, Verpflegung, oder ähnliches. Sie ist vollständig bis sechs Wochen vor Kursbeginn zu entrichten

Bezahlte Gebühren und Kosten können nur in Ausnahmefällen für einen späteren Kurs angerechnet werden. Ein genereller Verrechnungsanspruch besteht nicht.

Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen bei Kursabsage durch den Schüler, wenn der Teilnehmer bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eine Ersatzperson benennt, die die Kursgebühr in voller Höhe zahlt und noch nicht für einen Kurs angemeldet ist. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.

Als Gerichtsstand wird Münster vereinbart.